Nachdem die Stellen der Mitglieder des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften teilweise neu besetzt wurden1, sind die Richter des Gerichtshofes heute zusammengetreten, um aus ihrer Mitte den Präsidenten des Gerichtshofes auf drei Jahre zu wählen.
Die Richter haben das Mandat des derzeitigen Präsidenten Gil Carlos Rodríguez Iglesias bis zum 6.Oktober 2003 erneuert. Herr Rodríguez Iglesias war am 7. Oktober 1994 erstmals zum Präsidenten des Gerichtshofes gewählt und am 7. Oktober 1997 wiedergewählt worden.
Auszug aus dem Lebenslauf von Gil Carlos Rodríguez Iglesias
Gil Carlos Rodríguez Iglesias wurde 1946 in Gijón (Spanien) geboren. Nach Aufnahme einer Lehrtätigkeit, die ihn an verschiedene spanische und europäische Hochschulen führte (Universitäten Oviedo, Freiburg im Breisgau, Autónoma de Madrid und Complutense de Madrid), erfolgte die Promotion zum Doktor der Rechte an der Universität Autónoma de Madrid (1975). 1982 erhielt er den Lehrstuhl für Völkerrecht an der Universität der Extremadura und 1983 den Lehrstuhl für Völkerrecht an der Universität Granada, den er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Gerichtshof im Jahr 1986, dem Zeitpunkt des Beitritts Spaniens zu den Europäischen Gemeinschaften, innehatte. Ihm wurde die Ehrendoktorwürde der Universität Turin (Italien, April 1996), der Universität Cluj-Napoca (Rumänien, Juni 1996) und der Universität des Saarlandes (Bundesrepublik Deutschland, Juli 1997) verliehen.
Herr Rodríguez Iglesias ist Honorary Bencher von Gray's Inn (London) und King's Inn (Dublin), Honorary Fellow der Society of Advanced Legal Studies (London) und Ehrenmitglied der Academia Asturiana de Jurisprudencia.
Aufgaben des Präsidenten des Gerichtshofes
Der Präsident des Gerichtshofes leitet die rechtsprechende Tätigkeit und die Verwaltung des Gerichtshofes; er führt den Vorsitz in den Sitzungen und bei den Beratungen. Der Präsident bestimmt die Berichterstatter.
Im Rahmen der besonderen Verfahrensarten (wie bei Anträgen auf Aussetzung des Vollzugs von Maßnahmen eines Gemeinschaftsorgans) besitzt der Präsident bestimmte eigene Befugnisse und kann insbesondere durch unanfechtbaren Beschluss, der mit Gründen zu versehen ist, selbst entscheiden.
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument. Dieses Dokument ist in allen Amtssprachen verfügbar.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Isabelle Phalippou, Tel.: (0 03 52) 43 03 - 32 55; Fax: (0 03 52) 43 03 - 27 34.
1 Siehe Pressemitteilung Nr. 73/2000 vom 6. Oktober 2000, abrufbar auf der Internet-Site des Gerichtshofes (www.curia.eu.int).