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Inhalt der Datenbank der Rechtsprechung auf Curia

Die Datenbank der Rechtsprechung enthält:

- Vollständige Texte:

den vollständigen Wortlaut von Urteilen, Gutachten, Schlussanträgen und Beschlüssen der Gemeinschaftsgerichte mit Verkündungsdatum ab dem 17. Juni 1997, die in der „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz“ oder in der „Sammlung der Rechtsprechung - Öffentlicher Dienst“ veröffentlicht sind.
Seit dem 1. Mai 2004 außerdem den vollständigen Wortlaut von bestimmten nicht veröffentlichten Entscheidungen.
Urteile sind am Tag ihrer Verkündung verfügbar, Gutachten am Tag ihrer Abgabe, und Schlussanträge am Tag ihrer Stellung durch den Generalanwalt. Beschlüsse werden erst nach ihrer Zustellung an die Parteien veröffentlicht.
Dokumente, die in der „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz“ veröffentlicht werden, sind in allen Amtssprachen verfügbar (s. Grundsätze für die Veröffentlichung).
Die anderen Dokumente sind in der Verfahrenssprache und in der Beratungssprache verfügbar.

- Dokumente „Leitsätze“ : die Leitsätze der in der „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz“ oder in der „Sammlung der Rechtsprechung - Öffentlicher Dienst“ veröffentlichten Entscheidungen sind in allen Amtssprachen verfügbar.
Die Leitsätze der Urteile und Beschlüsse binden die Gemeinschaftsgerichte nicht. Sie sind in keiner Weise als amtliche Auslegung der Entscheidungen anzusehen, auf die sie sich beziehen.
- Dokumente „Information“ : die Informationen über Entscheidungen, die nicht im vollständigen Wortlaut in der „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz“ veröffentlicht werden (s. Grundsätze für die Veröffentlichung). Diese Informationen sind in allen Amtssprachen verfügbar.
Durch Verknüpfungen im Dokument „Informationen“ können alle Dokumente mit Bezug zur Rechtssache aufgesucht werden, insbesondere der vollständige Wortlaut der betreffenden Entscheidung in den verfügbaren Sprachen (Verfahrenssprache und Beratungssprache).
- Dokumente „ABl“: die Mitteilungen im „Amtsblatt der Europäischen Union“ zu neuen, abgeschlossenen oder gestrichenen Rechtssachen mit Veröffentlichungsdatum ab dem 1. Januar 2002.
Diese Mitteilungen sind in allen Amtsprachen verfügbar, und zwar ab dem Zeitpunkt ihrer Übersendung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften zur Veröffentlichung im „Amtsblatt“.

Die Suche nach Wörtern in verschiedenen Sprachfassungen auf dieser Website kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, da die Dokumente, die nicht in der „Sammlung“ veröffentlicht werden, nur in bestimmten Sprachen verfügbar sind.

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Umfang der Suche

Die Suche erstreckt sich grundsätzlich auf alle in der Datenbank vorhandenen Dokumente. Durch Setzen / Entfernen von Haken in den Kästchen kann der Suchumfang auf einen Teil der Datenbasis beschränkt werden.

Diese Beschränkung kann das Gericht betreffen (Gerichtshof - Gericht erster Instanz - Gericht für den öffentlichen Dienst) oder die Dokumentart (Urteile - Beschlüsse - Schlussanträge - Gutachten - Leitsätze - Bekanntmachungen - Mitteilungen), gleich, ob sie in der Sammlung der Rechtsprechung oder im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind (s. unten Grundsätze für die Veröffentlichung).

Nicht in der Sammlung veröffentlichte Dokumente werden nicht in alle Sprachen der Union übersetzt. Sie sind nur in der Verfahrenssprache und in der Beratungssprache verfügbar.

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Grundsätze für die Veröffentlichung

„Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz“
Teil I - Gerichtshof

Seit dem 1. Mai 2004 werden folgende Entscheidungen nicht mehr in der Sammlung veröffentlicht, sofern der betreffende Spruchkörper nichts anderes bestimmt:
- die Urteile, die in anderen Rechtssachen als Vorabentscheidungssachen von den Kammern mit drei Richtern erlassen werden,
- die Urteile, die in anderen Rechtssachen als Vorabentscheidungssachen von den Kammern mit fünf Richtern ohne Schlussanträge des Generalanwalts erlassen werden,
- die Beschlüsse.
Diese Entscheidungen sind jedoch in den verfügbaren Sprachen, d. h. in der Verfahrenssprache und der Beratungssprache, auf der Website des Gerichtshofes (www.curia.europa.eu ) zugänglich.

Ab Heft 2006-1 enthält die Sammlung einen Abschnitt mit Informationen über die nicht veröffentlichten Entscheidungen (Seiten I-1*, I-2* usw.).

„Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz“
Teil II - Gericht erster Instanz

Ab Heft 2005-9 werden folgende Entscheidungen in der Sammlung veröffentlicht, sofern der betreffende Spruchkörper nichts anderes bestimmt:
- die Urteile der Großen Kammer;
- die Urteile der Kammern mit fünf Richtern.

Die Veröffentlichung der Urteile der Kammern mit drei Richtern wird von Fall zu Fall von dem betreffenden Spruchkörper beschlossen.

Die Urteile, die das Gericht erster Instanz durch Einzelrichter erlässt, und die Beschlüsse mit Rechtsprechungscharakter werden, sofern nichts anderes bestimmt wird, nicht in der Sammlung veröffentlicht. Die nicht veröffentlichten Urteile sowie die Beschlüsse, die das Verfahren beenden, und die Beschlüsse im Verfahren der einstweiligen Anordnung sind jedoch in den verfügbaren Sprachen, d. h. in der Verfahrenssprache und gegebenenfalls der Beratungssprache, auf der Website des Gerichtshofes (http://curia.europa.eu) zugänglich.

Ebenfalls ab Heft 2005-9 enthält die Sammlung einen Abschnitt mit Informationen über die nicht veröffentlichten Entscheidungen (Seiten II-1*, II-2* usw.).

„Sammlung der Rechtsprechung - Öffentlicher Dienst“

Teil I enthält die Leitsätze der vom Gericht erster Instanz im Bereich des Rechts des öffentlichen Dienstes erlassenen Urteile und Beschlüsse sowie die Leitsätze der Rechtsmittelurteile und -beschlüsse des Gerichtshofes. Er erscheint in allen Amtssprachen.

Teil II enthält den vollständigen Wortlaut der in Teil I zusammengefassten Urteile und Beschlüsse des Gerichts erster Instanz.

Für die Rechtsprechung des Gerichts für den öffentlichen Dienst wird diese Sammlung um einen neuen Teil erweitert.

„Amtsblatt der Europäischen Union“

Im Amtsblatt der Europäischen Union – Reihe C (Mitteilungen und Bekanntmachungen) werden folgende Dokumente veröffentlicht:

für den Gerichtshof:
a) Mitteilungen über den Eingang von Klagen gemäß Artikel 16 § 6 der Verfahrensordnung
b) Mitteilungen über die Streichung einer Rechtssache im Register,
c) der Wortlaut des Tenors aller Urteile und einstweiligen Anordnungen, falls der Gerichtshof nichts anderes bestimmt;
(s. Artikel 25 der „Dienstanweisung für den Kanzler“)

und für das Gericht erster Instanz und das Gericht für den öffentlichen Dienst: Mitteilungen über die eingereichten Klagen und die verfahrensbeendenden Entscheidungen.
(s. Artikel 17 der „Dienstanweisung für den Kanzler des Gerichts erster Instanz“)

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Aktenzeichen:

Dieses Eingabefeld dient zur Suche einer Rechtssache nach ihrem Aktenzeichen.
Beispiele:
C-408/01 (Rechtssache Nr. 408 aus 2001 beim Gerichtshof)
T-122/99 (Rechtssache Nr. 122 aus 1999 beim Gericht erster Instanz)
F-16/05 (Rechtssache Nr. 16 aus 2005 beim Gericht für den öffentlichen Dienst)

Gesucht werden kann auch mit einem Teil des Aktenzeichens.
Beispiele :
122/05 (die Rechtssachen mit der Nr. 122 aus 2005 bei einem der drei Gemeinschaftsgerichte)
122/ (die Rechtssachen mit der Nr. 122 aus irgendeinem Jahr bei einem der drei Gemeinschaftsgerichte)
/05 (alle Rechtssachen aus 2005 bei einem der drei Gemeinschaftsgerichte)

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Datum:

Um Dokumente eines bestimmten Datums zu suchen, im ersten Feld das gewünschte Datum angeben, und zwar in dem Format: tt/mm/jjjj
Beispiel: 23/02/2006.
Um die Suche auf einen Zeitraum zu erstrecken, in den beiden Feldern das Beginn- und das Enddatum eingeben.
In den Datumsfeldern für das Datum ist keine Trunkierung möglich.

Dokumente sind unter dem Datum zu suchen, das sie tragen, jedoch unter dem Datum ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt.

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Parteien:

Mit diesem Feld kann nach der üblichen Bezeichnung der Rechtssache gesucht werden. Es handelt sich um den/die Kurznamen der Verfahrensbeteiligten.
Führt eine Suche mit dem Feld „Parteien“ zu keinem Ergebnis, empfiehlt sich eine Suche mit dem Feld „Suchbegriffe (Volltext)“.

Mit dem Prozent-Zeichen (%) können ein oder mehrere Zeichen am Anfang, in der Mitte oder am Ende eines Worts maskiert werden.
Beispiel: transport% ergibt Namen von Parteien, die die Wörter transport, transports, transporte, transportes, ... enthalten.

Bei Angabe mehrerer Wörter werden Dokumente gesucht, die alle angegebenen Wörter enthalten.

Ein in Anführungszeichen (") gesetzter Ausdruck wird exakt gesucht.
Beispiel: "Impresa Portuale"

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Sachgebiet:

Anhand des Drop-down Menus kann die Suche auf ein bestimmtes Sachgebiet eingeschränkt werden.

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Suchbegriffe (Volltext):

Mit dem Prozent-Zeichen (%) können ein oder mehrere Zeichen am Anfang, in der Mitte oder am Ende eines Worts maskiert werden.
Beispiel: %dump% ergibt Dokumente, die die Wörter dumping oder antidumping enthalten.

Bei Angabe mehrerer Wörter werden Dokumente gesucht, die alle angegebenen Wörter enthalten.

Ein in Anführungszeichen (") gesetzter Ausdruck wird exakt gesucht.
Beispiel: "ordre juridique interne"

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Amtssprachen: bis 30. April 2004 Spanisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Finnisch und Schwedisch, zusätzlich seit dem 1. Mai 2004 Tschechisch, Estnisch, Lettisch, Litauisch, Ungarisch, Polnisch, Slowakisch und Slowenisch sowie seit dem 1. Januar 2007 Bulgarisch und Rumänisch.
Befristete Ausnahmeregelungen gelten nach den Verordnungen (EG) Nr. 930/2004, Nr. 1738/2006 und Nr. 920/2005 des Rates für Maltesisch (bis 30. April 2007) und Irisch (bis 31. Dezember 2011)

Die elektronische Fassung der Texte der drei Gemeinschaftsgerichte ist im Internet kostenlos zur Information der Öffentlichkeit verfügbar. An dieser Fassung sind noch Änderungen möglich. Die allein verbindliche und bei Abweichungen von der elektronischen Fassung ausschlaggebende endgültige Fassung dieser Texte wird in der „Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz", in der „Sammlung der Rechtsprechung – Öffentlicher Dienst" oder im „Amtsblatt der Europäischen Union" veröffentlicht. Die Wiedergabe der hier zur Verfügung gestellten Texte ist zulässig, sofern ein Hinweis auf die Quelle sowie auf die Unverbindlichkeit und Kostenfreiheit erfolgt.