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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 27. Oktober 2015 – Ameryckx/Kommission

(Rechtssache F-140/14)1

(Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Funktionsgruppe – Einstufung – Einrede der Unzulässigkeit – Begriff der beschwerenden Maßnahme – Bestätigende Entscheidung – Wesentliche neue Tatsache – Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Marianella Ameryckx (Rhode-Saint-Genèse, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Tymen)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der abgelehnt wurde, die dienstliche Laufbahn der Klägerin dadurch wiederherzustellen, dass sie ab 1. März 2005 in eine höhere Funktionsgruppe eingestuft wird, und Ersatz des angeblich entstandenen materiellen und immateriellen Schadens

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Ameryckx hat ihre eigenen Kosten zu tragen und wird zur Tragung der der Kommission entstandenen Kosten verurteilt.

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1 ABl. C 65 vom 23.2.2015, S. 55.