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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 29. Juni 2010 - Roumimper/Europäisches Polizeiamt (Europol)

(Rechtssache F-41/09)1

(Öffentlicher Dienst - Bedienstete von Europol - Nichtverlängerung eines Vertrags - Unbefristeter Vertrag - Art. 6 des Statuts der Bediensteten von Europol - Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: Jacques Pierre Roumimper (Zoetermeer, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt P. de Casparis, dann Rechtsanwälte W. J. Dammingh und N. D. Dane)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol) (Prozessbevollmächtigte: D. Neumann und D. El Khoury im Beistand der Rechtsanwälte B. Wägenbaur und R. Van der Hout)

Gegenstand des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung vom 12. Juni 2008, mit der dem Kläger mitgeteilt wurde, dass ihm kein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis angeboten werden könne, und der Entscheidung vom 7. Januar 2009, mit der die Beschwerde gegen die erstgenannte Entscheidung zurückgewiesen wurde

Tenor des Urteils

Die Entscheidung vom 12. Juni 2008, mit der das Europäische Polizeiamt (Europol) Herrn Roumimper einen unbefristeten Vertrag verweigert hat, wird aufgehoben.

Europol trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 180 vom 1.8.2009, S. 63.