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Klage, eingereicht am 13. Februar 2012 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-19/12)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung des Schreibens der Kommission zur dienstrechtlichen Stellung des Klägers und Antrag auf Schadensersatz

Anträge

Der Kläger beantragt,

das undatierte Schreiben für rechtlich inexistent zu erklären oder hilfsweise aufzuheben, das rechts oben auf der ersten seiner beiden Seiten mit den Schriftzeichen „Ref. Ares (2011)217354 – 28/02/2011“ (sic) versehen ist und von dem er sowohl hinsichtlich seiner wesentlichen Punkte als auch seines Inhalts nicht vor dem 6. April 2011 erstmals Kenntnis erlangte;

soweit erforderlich, die Entscheidung, welche Form auch immer sie hat, mit der die von ihm bei der Kommission gegen das dienstliche Schreiben vom 28. Februar 2011 eingereichte Beschwerde vom 15. Mai 2011 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

das dienstliche Schreiben vom 14. September 2011, das er nicht vor dem 20. Oktober 2011 erhalten hat, aufzuheben;

die Beklagte zum Ersatz des ihm durch die dienstlichen Schreiben vom 28. Februar 2011 und vom 14. September 2011 entstandenen Schadens durch Zahlung von 10 000,00 Euro oder eines höheren oder niedrigeren Betrags, den das Gericht als recht und billig erachtet, zu verurteilen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.