Language of document : ECLI:EU:C:2020:626

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

13. August 2020(*)

„Streichung“

In der Rechtssache C‑252/20

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Amtsgericht Hamburg (Deutschland) mit Entscheidung vom 25. Mai 2020, beim Gerichtshof eingegangen am 10. Juni 2020, in dem Verfahren

CY

gegen

Eurowings GmbH

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Ersten Generalanwalts M. Szpunar

folgenden

Beschluss

1        Das Amtsgericht Hamburg (Deutschland) hat dem Gerichtshof am 7. August 2020 über e‑Curia mitgeteilt, dass der Ausgangsrechtsstreit beendet worden sei.

2        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

3        Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem beim vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssache C252/20 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Unterschriften


* Verfahrenssprache: Deutsch.