Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 5. November 2014 – CY/EZB
(Rechtssache F-68/13)1
(Tod der Klägerin – Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens – Verzicht des Rechtsnachfolgers auf Weiterführung des Verfahrens – Erledigung)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: CY (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)
Beklagte: Europäische Zentralbank (Prozessbevollmächtigte: E. Carlini und F. Feyerbacher sowie Rechtsanwalt B. Wägenbauer)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, eine wegen Mobbings, dem die Klägerin ausgesetzt gewesen sein soll, eingeleitete Verwaltungsuntersuchung abzuschließen, und auf Aufhebung des Untersuchungsberichts sowie auf Ersatz des geltend gemachten immateriellen Schadens
Tenor des Beschlusses
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
________________________1 ABl. C 274 vom 21.9.2013, S. 31.