Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 12. März 2009 - Hambura / Parlament
(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Einstellung - Ausleseverfahren - Nichtzulassung - Stellenausschreibung PE/95/S - Nichtverwendung des dem Amtsblatt der Europäischen Union beigefügten Bewerbungsbogens - Zulässigkeit - Vorheriges Verwaltungsverfahren)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Johannes Hambura (Soultzbach, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Hambura)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: S. Seyr und K. Zejdová)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Generaldirektion Personal vom 5. Dezember 2007, den Kläger nicht zum Auswahlverfahren zuzulassen, Aufhebung des Auswahlverfahrens PE/95/S (Ärztin/Arzt) und erneute Durchführung des Auswahlverfahrens unter Verwendung elektronisch abgerufener Bewerbungsbogen
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Hambura trägt die gesamten Kosten.
____________1 - ABl. C 92 vom 12.4.2008, S. 50.