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Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstol (Schweden), eingereicht am 17. Dezember 2018 – Skatteverket/Sögård Fastigheter AB

(Rechtssache C-787/18)

Verfahrenssprache: Schwedisch

Vorlegendes Gericht

Högsta förvaltningsdomstolen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: Skatteverket

Rechtsmittelgegnerin: Sögård Fastigheter AB

Vorlagefragen

Hat der Verkäufer einer Immobilie aufgrund von Vorschriften, die der Mitgliedstaat gemäß Art. 188 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie1 eingeführt hat, einen Vorsteuerabzug nicht berichtigt, weil der Käufer beabsichtigt, die Immobilie ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die zu einem Abzug berechtigen, verbietet es sich dann in einem Fall, in dem der Berichtigungszeitraum weiter läuft, den Käufer zu verpflichten, den Abzug zu dem späteren Zeitpunkt zu berichtigen, zu dem er die Immobilie seinerseits auf jemanden überträgt, der nicht beabsichtigt, die Immobilie zu derartigen Umsätzen zu verwenden?

Ändert sich etwas an der Antwort auf Frage 1, wenn es sich bei der in dieser Frage erstgenannten Übertragung um eine Übertragung von Vermögen im Sinne von Art. 19 der Mehrwertsteuerrichtlinie handelt?

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1     Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).