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Klage, eingereicht am 5. Oktober 2010 - Andrecs u. a./Kommission

(Rechtssache F-96/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Stefan Robert Andrecs (Brüssel, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der in den Gehaltsabrechnungen der Kläger übernommenen Entscheidung der Beklagten, mit der die Dienst- und Versorgungsbezüge sowie die sonstigen Zulagen der Kläger im Rahmen der jährlichen Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten auf der Grundlage der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 mit Wirkung vom 1. Juli 2009 angeglichen wurden

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Entscheidung, mit der die Anstellungsbehörde den neuen Betrag der Dienst- und Versorgungsbezüge und der sonstigen den Klägern nach dem Statut zu zahlenden Zulagen festgesetzt hat und wie sie u. a. in den Gehaltsmitteilungen R6/2009 und 01/2010 der Betroffenen zum Ausdruck kommt, sowie die Entscheidung vom 24. Juni 2010, mit der die Anstellungsbehörde die Beschwerde der Kläger vom 29. März 2010 zurückgewiesen hat, aufzuheben, soweit mit diesen Entscheidungen den Klägern eine Erhöhung ihrer Dienst- und Versorgungsbezüge und der sonstigen ihnen nach dem Statut zu zahlenden Zulagen um 3,70 % der Ausgangsbeträge verweigert und ihr Antrag, ihnen aus den ihnen weiterhin zustehenden Beträgen ab dem Fälligkeitsdatum und bis zur vollständigen Begleichung Zinsen zu dem von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptfinanzierungsgeschäfte festgesetzten Satz zuzüglich zwei Punkten zu gewähren, abgelehnt wird;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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