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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 14. Dezember 2010 - Lenz/Kommission

(Rechtssache F-80/09)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Übernahme der Kosten der von einem "Heilpraktiker" vorgenommenen Heilbehandlung - Diskriminierungsverbot)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Erika Lenz (Osnabrück, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte V. Lenz und J. Römer, dann Rechtsanwälte V. Lenz, J. Römer und P. Birden)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 4. Mai 2009, die Kosten für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker nicht zu übernehmen

Tenor des Urteils

Die Klage von Frau Lenz wird abgewiesen.

Frau Lenz trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 282 vom 21.11.2009, S. 66.