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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 13. Juni 2012 – BL/Europäische Kommission

(Rechtssache F-63/10)1

(Öffentlicher Dienst – Ehemaliger Beamter – Soziale Sicherheit – Unfall – Abschluss des Verfahrens nach Art. 73 des Statuts – Zeitliche Geltung der Tabelle im Anhang der Neufassung der Regelung zur Sicherung der Beamten bei Unfällen und Berufskrankheiten – Dauer des Verfahrens)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: BL (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der das infolge des Unfalls des Klägers vom 13. August 2001 nach Art. 73 des Statuts eröffnete Verfahren abgeschlossen und ihm ein Grad dauernder Teilinvalidität von 6 % zuerkannt wurde, sowie Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz an den Kläger

Tenor des Urteils

Die Entscheidung vom 28. Oktober 2009, mit der das infolge des Unfalls vom 13. August 2001, den BL erlitten hat, nach Art. 73 des Statuts der Beamten der Europäischen Union eröffnete Verfahren abgeschlossen wurde, wird aufgehoben.

Die Europäische Kommission wird verurteilt, an BL 2 500 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten von BL.

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1     ABl. C 260 vom 25.9.2010, S. 29.