Language of document : ECLI:EU:F:2007:77

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST

8. Mai 2007

Rechtssache F-84/06 AJ

Luigi Marcuccio

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Prozesskostenhilfe“

Gegenstand:  Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gemäß Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, die nach Art. 3 Abs. 4 des Beschlusses 2004/752/EG, Euratom des Rates vom 2. November 2004 zur Errichtung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. L 333, S. 7) bis zum Inkrafttreten der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst für dieses entsprechend anwendbar ist, vor der Einreichung einer Klage beim Gericht

Entscheidung:  Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Leitsätze

Verfahren – Antrag auf Prozesskostenhilfe – Voraussetzungen für die Gewährung

(Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 94 § 2 und 96 § 1; Beschluss 2004/752 des Rates, Art. 3 Abs. 4)