Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 30. Juni 2020 - KS gegen Deutsche Lufthansa AG
(Rechtssache C-292/20)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Landgericht Köln
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: KS
Beklagte: Deutsche Lufthansa AG
Vorlagefrage:
Handelt es sich bei einem durch einen Gewerkschaftsaufruf bedingten Streik eigener Mitarbeiter des Luftfahrtunternehmens um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 ?
Die Rechtssache wurde mit Beschluss des Gerichtshofs vom 30. Juli 2020 im Register des Gerichtshofs gestrichen.
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1 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L 46, S. 1).