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Urteil des Gerichts vom 20. Januar 2021 – Folschette u. a./Kommission

(Rechtssache T-884/19)1

(Außervertragliche Haftung ( Untersuchung des OLAF ( IT-Auftrag ( Bestechung – Missbräuchliche Einflussnahme – Abschlussbericht, der die Einleitung eines Strafverfahrens empfiehlt – Rechtskräftiger Freispruch durch ein Strafgericht – Verjährung – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Marc Folschette (Leudelingen, Luxemburg), Tetyana Grygorenko (Leudelingen) und Professional Business Solutions SA (Leudelingen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Bauer)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und F. Blanc)

Gegenstand

Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der den Klägern aufgrund des Verhaltens des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Rahmen einer internen Untersuchung entstanden sein soll

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Marc Folschette, Frau Tetyana Grygorenko und die Professional Business Solutions SA tragen die Kosten.

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1     ABl. C 61 vom 24.2.2020.