Rechtsmittel der Neoperl AG gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 14. November 2019 in der Rechtssache T-669/18, Neoperl AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum(EUIPO), eingelegt am 14. Januar 2020
(Rechtssache C-14/20 P)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Neoperl AG (Prozessbevollmächtigte: H. Börjes-Pestalozza und G. Schultz, Rechtsanwälte)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat durch Beschluss vom 23. April 2020 das Rechtsmittel nicht zugelassen und beschlossen, dass die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.
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