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Klage, eingereicht am 29. September 2006 - Spee / Europol

(Rechtssache F-121/06)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: David Spee (Rijswijk, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. C. Coppens)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol)

Anträge

Der Kläger beantragt,

de Entscheidung von Europol vom 5. Juli 2006 aufzuheben;

Europol aufzugeben, ihm ab dem 1. November 2005 zwei zusätzliche Besoldungsstufen zu gewähren;

Europol die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger ficht die Entscheidung an, mit der Europol ihm eine Gehaltserhöhung gewähre, die nur einer der Besoldungsstufen nach Artikel 29 des Statuts der Bediensteten von Europol entspreche, obwohl er Anspruch auf eine zwei Besoldungsstufen entsprechende Erhöhung habe.

Er macht geltend, dass Europol nicht nur die Beurteilung nach Artikel 29 des Statuts der Bediensteten von Europol, sondern auch die Beurteilung nach Artikel 28 dieses Statuts berücksichtigt habe. Damit habe die Verwaltung unter Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit rückwirkend das Dokument vom 24. März 2006 mit dem Titel "Policy on the Determination of Salary Scale and Incremental Points of Europol Staff" angewandt.

Außerdem sei die angewandte Methode, selbst wenn man davon ausginge, dass die Verwaltung beide Beurteilungen habe berücksichtigen dürfen, rechnerisch falsch und bringe Nachteile für den Bediensteten mit sich.

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