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Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 30. Juni 2020 - XQ gegen Deutsche Lufthansa AG

(Rechtssache C-291/20)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht Köln

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: XQ

Beklagte: Deutsche Lufthansa AG

Vorlagefrage:

Handelt es sich bei einem durch einen Gewerkschaftsaufruf bedingten Streik eigener Mitarbeiter des Luftfahrtunternehmens um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 ?

Die Rechtssache wurde mit Beschluss des Gerichtshofs vom 30. Juli 2020 im Register des Gerichtshofs gestrichen

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1     Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L 46, S. 1).