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Klage, eingereicht am 27. April 2008 - Ortega Serrano / Kommission

(Rechtssache F-48/08)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Antonio Ortega Serrano (Cádiz, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Ortega Serrano)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AD/26/05, den Namen des Klägers nicht in die Liste der erfolgreichen Bewerber aufzunehmen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidungen über seine Nichtaufnahme in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/26/05 und über die Weigerung, ihm erneut die Möglichkeit zur Ablegung der mündlichen Prüfung zu geben, aufzuheben;

die Kommission zu verpflichten, einen neuen Termin für die mündliche Prüfung festzusetzen;

die Kommission zu verpflichten, ihre Entscheidung EPSO/900 R zu begründen;

ihm das Recht auf Zugang zu den Akten der mündlichen Prüfung zu gewähren;

ihm Zugang zu sämtlichen zu seiner Akte gehörenden Schriftstücke zu geben;

ihm zu erlauben, sich als vor spanischen Gerichten auftretender Rechtsanwalt selbst zu vertreten;

die Akten sämtlicher in die Liste der erfolgreichen Bewerber aufgenommenen Bewerber zu prüfen, um festzustellen, dass sie alle ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren aufweisen und den Nachweis frist- und formgemäß vorgelegt haben;

die als Anlagen eingereichten Schriftstücke in französischer und englischer Sprache zuzulassen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

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