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Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 28. September 2020 – Admiral Gaming Network Srl/Agenzia delle Dogane e dei Monopoli, Ministero dell'Economia e delle Finanze, Presidente del Consiglio dei Ministri

(Rechtssache C-475/20)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Admiral Gaming Network Srl

Rechtsmittelgegner: Agenzia delle Dogane e dei Monopoli, Ministero dell'Economia e delle Finanze, Presidente del Consiglio dei Ministri

Vorlagefragen

Ist die Einführung einer Regelung wie der in Art. 1 § 649 des Gesetzes 190/14, mit der Provisionen und Vergütungen nur gegenüber einer begrenzten und bestimmten Kategorie von Betreibern, nämlich nur gegenüber Glückspielbetreibern, die Spielautomaten betreiben, und nicht gegenüber allen Betreibern des Glücksspielsektors, herabgesetzt werden, mit der Ausübung der Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV und mit der Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 56 AEUV vereinbar?

Ist die Einführung einer Regelung wie der zuvor genannten in Art. 1 § 649 des Gesetzes 190/14, mit der allein aus wirtschaftlichen Gründen die in einem Konzessionsvertrag zwischen einem Unternehmen und einer Verwaltung des Italienischen Staates vereinbarte Vergütung während seiner Laufzeit herabgesetzt wurde, mit dem unionsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar?

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