Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 7. März 2012 – BI/Cedefop
(Rechtssache F-31/11)1
(Öffentlicher Dienst – Klagefrist – Sprache der Zurückweisung der Beschwerde)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: BI (Evosmos, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)
Beklagter: Centre Européen pour le développement de la formation professionnelle (Prozessbevollmächtigter: M. Fuchs im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Leiterin des CEDEFOP, mit der das Beschäftigungsverhältnis des Klägers beendet worden ist, und auf Ersatz des ihm entstandenen materiellen und immateriellen Schadens
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
BI trägt sämtliche Kosten.
____________1 ABl. C 186 vom 25.6.2011, S. 33