Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 28. Mai 2020 – A Oy
(Rechtssache C-221/20)
Verfahrenssprache: Finnisch
Vorlegendes Gericht
Korkein hallinto-oikeus
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: A Oy
Andere Beteiligte: Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö
Vorlagefragen
Ist Art. 4 der Richtlinie 92/83/EWG1 dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat, der gemäß dieser Vorschrift auf Bier, dass von kleinen unabhängigen Brauereien gebraut wird, ermäßigte Verbrauchsteuersätze anwendet, auch die in Art. 4 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie enthaltene Vorschrift über die gemeinsame Besteuerung von kleinen Brauereien anzuwenden hat, oder steht die Anwendung der letztgenannten Vorschrift im Ermessen des betreffenden Mitgliedstaats?
Hat Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 92/83/EWG unmittelbare Wirkung?
____________
1 Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (ABl. 1992, L 316, S. 21).