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Vorabentscheidungsersuchen des Krajský soud v Brně (Tschechische Republik), eingereicht am 18. Februar 2020 – Vinařství U Kapličky s.r.o. /Státní zemědělská a potravinářská inspekce

(Rechtssache C-86/20)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Vorlegendes Gericht

Krajský soud v Brně

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Vinařství U Kapličky s.r.o.

Beklagte: Státní zemědělská a potravinářská inspekce

Vorlagefragen

Stellt das Dokument V I 1, das auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 555/20081 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor ausgestellt wurde und eine Bescheinigung von einer autorisierten Einrichtung des Ursprungsdrittlands enthält, dass das Erzeugnis Gegenstand von önologischen Verfahren war, die von der OIV empfohlen und veröffentlicht oder von der Gemeinschaft zugelassen sind, lediglich eine administrative Voraussetzung für die Einfuhr eines Weines in das Gebiet der Europäischen Union dar?

Steht das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegen, wonach ein Händler, der mit aus der Republik Moldau eingeführtem Wein handelt, von seiner Verantwortlichkeit für die verwaltungsrechtliche Zuwiderhandlung des Inverkehrbringens eines Weines, der Gegenstand von in der Union nicht zugelassenen önologischen Verfahren war, befreit werden kann, wenn durch die nationalen Behörden die Vermutung dieses Händlers nicht widerlegt wird, dass der Wein Gegenstand von in der Union zugelassenen önologischen Verfahren war, was sich aus dem Dokument V I 1 ergibt, das von moldauischen Behörden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor ausgestellt wurde?

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1 ABl. 2008, L 170, S. 1.