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Klage, eingereicht am 24. Dezember 2007 - Iordanova / Kommission

(Rechtssache F-53/07)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Ivanka Iordanova (Varna, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Kerelov)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/14/06 vom 13. April 2007, die Klägerin nicht zu diesem Auswahlverfahren zuzulassen, und Antrag auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/14/06 vom 13. April 2007 aufzuheben, die Klägerin nicht zu diesem Auswahlverfahren zuzulassen;

der Beklagten aufzugeben, an sie Schadensersatz, der nach Billigkeitsgrundsätzen auf 28 718 Euro festgelegt wird, für den materiellen und immateriellen Schaden, der ihr aufgrund der rechtswidrigen Entscheidung des Prüfungsausschusses entstanden ist, zuzüglich Zinsen ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Klage zu zahlen;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.

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