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Klage, eingereicht am 29. Oktober 2019 – Europäische Kommission / Republik Österreich

(Rechtssache C-796/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: Walter Mölls, Cécile Vrignon)

Beklagte: Republik Österreich

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2007/59/EG1 verstoßen hat, indem sie als zuständige Behörde für die Zwecke dieser Richtlinie eine andere Behörde bestimmt hat als die Sicherheitsbehörde gemäß Artikel 16 der Richtlinie 2004/49/EG;2

der Republik Österreich die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kommission macht geltend, dass Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2007/59 die zuständige Behörde für die Zwecke dieser Richtlinie als „die Sicherheitsbehörde gemäß Artikel 16 der Richtlinie 2004/49/EG” definiert.

Der österreichische Gesetzgeber habe jedoch eine davon abweichende Wahl getroffen.

Anstatt der zuständigen Behörde für die Zwecke der Richtlinie 2004/49 (dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) habe er in Bezug auf eine Reihe von Aufgaben, die unter die Richtlinie 2007/59 fallen, die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH als zuständige Behörde bestimmt. Dies sei mit der letztgenannten Richtlinie nicht vereinbar.

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1     Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen (ABl. 2007, L 315, S. 51).

2 Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG des Rates über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen und der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (ABl. 2004, L 164, S. 44).