Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Erding (Deutschland) eingereicht am 2. September 2019 - EUflight.de GmbH gegen Eurowings GmbH
(Rechtssache C-648/19)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Erding
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: EUflight.de GmbH
Beklagte: Eurowings GmbH
Vorlagefrage
Ist es zum Erhalt des Ausgleichsanspruchs nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 Voraussetzung, dass der Fluggast auch im Falle erheblicher, schon vor dem Abflug feststehender Verspätung den Flug antritt?
____________
1 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L 46, S. 1).