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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 13. September 2011 - Behnke/Kommission

(Rechtssache F-68/10)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilungs- und Beförderungsverfahren 2009 - Begründung der Stellungnahme des Paritätischen Beurteilungs- und Beförderungsausschusses - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Thorsten Behnke (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und C. Berardis-Kayser)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger in die Gesamtleistungsgruppe II einzustufen und an ihn für seine Beurteilung der beruflichen Entwicklung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 fünf Beförderungspunkte zu vergeben.

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten ein Viertel der Kosten von Herrn Behnke.

Herr Behnke trägt drei Viertel seiner eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 288 vom 23.10.2010, S. 74.