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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 29. September 2010 - Honnefelder/Kommission

(Rechtssache F-41/08)1

(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Ablauf der mündlichen Prüfung - Beständigkeit des Prüfungsausschusses)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Stephanie Honnefelder (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bode)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und B. Eggers)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger wegen des nicht ausreichenden Ergebnisses seiner mündlichen Prüfung nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens 26/05 aufzunehmen

Tenor des Urteils

Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 10. Mai 2007, Frau Honnefelder nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/26/05 aufzunehmen, wird aufgehoben.

Die Europäische Kommission trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 128 vom 24.5.2008, S. 38.