Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 16. Juli 2019 - YX gegen Eurowings GmbH
(Rechtssache C-542/19)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Hamburg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: YX
Beklagte: Eurowings GmbH
Vorlagefrage
Wird für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 auch dann die Gesamtflugstrecke zugrunde gelegt, wenn ein Fluggast wegen einer Verspätung/Annullierung erst des Anschlussfluges eine Verspätung von drei Stunden und mehr am Endziel zur Folge hat, der Zubringerflug aber pünktlich war, beide Flüge von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wurden und die Flüge zusammen gebucht wurden?
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1 ABl. 2004, L 46, S. 1.