Klage, eingereicht am 11. Januar 2011 - Marcuccio/Kommission
(Rechtssache F-3/11)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der stillschweigenden Ablehnung des Antrags des Klägers vom 15. März 2010 und Schadensersatz
Anträge
Der Kläger beantragt,
die wie auch immer ergangene Entscheidung aufzuheben, mit der die Kommission seinen bei der Anstellungsbehörde eingereichten Antrag vom 15. März 2010 abgelehnt hat;
soweit erforderlich, die Zurückweisung der Beschwerde vom 5. August 2010 durch die Kommission aufzuheben;
soweit erforderlich, das in italienischer Sprache abgefasste und beim Kläger nicht vor dem 1. Oktober 2010 eingegangene dienstliche Schreiben vom 24. August 2010 aufzuheben;
die Kommission zu verurteilen, den Schaden, der ihm durch jede der Entscheidungen, deren Aufhebung vorliegend beantragt wird, und a fortiori durch deren Zusammentreffen zu Unrecht entstanden ist, durch Zahlung von 1 000 Euro oder eines vom Gericht für recht und billig befundenen höheren oder niedrigeren Betrags zu ersetzen;
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
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