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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 26. Juni 2008 - Nijs / Rechnungshof

(Rechtssache F-108/07)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz - Kurze Darstellung der Klagegründe in der Klageschrift - Keine vorherige Beschwerde - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Bart Nijs (Bereldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)

Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und G. Corstens)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Rechnungshofs, das Mandat seines Generalsekretärs um sechs Jahre ab dem 1. Juli 2007 zu verlängern, hilfsweise Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, den Kläger im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2004 im Anschluss an das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 3. Oktober 2006, Nijs/Rechnungshof (T-171/05), nicht nach Besoldungsgruppe LA 5 zu befördern

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Nijs trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 22 vom 26.1.2008, S. 56.