Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Midden-Nederland (Niederlande), eingereicht am 29. Mai 2020 – X, Z/Autoriteit Persoonsgegevens
(Rechtssache C-245/20)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Rechtbank Midden-Nederland
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: X, Z
Beklagte: Autoriteit Persoonsgegevens
Vorlagefragen
Ist Art. 55 Abs. 3 der DSGVO1 dahin auszulegen, dass unter der Wendung „die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen“ die Gewährung von Einsicht in Verfahrensunterlagen mit personenbezogenen Daten durch eine Justizbehörde verstanden werden kann, wobei diese Einsicht durch die Bereitstellung von Kopien dieser Verfahrensunterlagen an einen Journalisten, wie in der Vorlageentscheidung ausgeführt, gewährt wird?
1.a. Ist es für die Beantwortung dieser Frage von Bedeutung, ob die Ausübung der Aufsicht über diese Art der Datenverarbeitung durch die nationale Aufsichtsbehörde das unabhängige richterliche Urteilen im Hinblick auf einzelne Rechtssachen beeinträchtigt?
1.b. Ist es für die Beantwortung dieser Frage von Bedeutung, dass die Art und das Ziel der Datenverarbeitung der Justizbehörde zufolge darin besteht, einen Journalisten zu informieren und es ihm dadurch zu ermöglichen, besser über die öffentliche Sitzung in einem Gerichtsverfahren zu berichten, was dem Grundsatz der Öffentlichkeit und Transparenz von Gerichtsverfahren dienen soll?
1.c. Ist es für die Beantwortung dieser Frage von Bedeutung, ob die Datenverarbeitung auf einer ausdrücklichen nationalen Rechtsgrundlage beruht?
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1 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. 2016, L 119, S. 1)