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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 29. September 2010 - Brune/Kommission

(Rechtssache F-5/08)1

(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Ablauf der mündlichen Prüfung - Beständigkeit des Prüfungsausschusses)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Markus Brune (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Mannes)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger wegen unzureichender Ergebnisse der mündlichen Prüfung nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens AD 26/05 aufzunehmen

Tenor des Urteils

Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 10. Mai 2007, Herrn Brune nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/26/05 aufzunehmen, wird aufgehoben.

Die Europäische Kommission trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 64 vom 8.3.2008, S. 69.