Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 29. September 2010 - Brune/Kommission
(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Ablauf der mündlichen Prüfung - Beständigkeit des Prüfungsausschusses)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Markus Brune (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Mannes)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger wegen unzureichender Ergebnisse der mündlichen Prüfung nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens AD 26/05 aufzunehmen
Tenor des Urteils
Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 10. Mai 2007, Herrn Brune nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/26/05 aufzunehmen, wird aufgehoben.
Die Europäische Kommission trägt die gesamten Kosten.
____________1 - ABl. C 64 vom 8.3.2008, S. 69.