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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 3. Juli 2017 – Proximus/Rat

(Rechtssache T-117/17 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentliche Aufträge – Verhandlungsverfahren – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: Proximus SA/NV (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Schutyser)

Antragsgegner: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. Jaume und S. Cholakova im Beistand der Rechtsanwälte P. de Bandt und P. Teerlinck sowie der Rechtsanwältin M. Gherghinaru)

Gegenstand

Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Erlass einstweiliger Anordnungen dahin, dass zum einen der Vollzug der Entscheidung des Rates, den Rahmenvertrag an einen anderen Bieter zu vergeben, und zum anderen die Durchführung des zwischen dem Rat und dem Auftragnehmer geschlossenen Rahmenvertrags ausgesetzt wird

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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