Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzgerichts (Österreich) eingereicht am 4. Februar 2020 - K gegen Finanzamt Linz
(Rechtssache C-58/20)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführerin: K
Belangte Behörde: Finanzamt Linz
Vorlagefrage
Ist Art. 135 Abs. 1 lit. g der Richtlinie 2006/112/EG1 dahin auszulegen, dass unter dem Begriff der „Verwaltung von Sondervermögen“ auch die von der Verwaltungsgesellschaft einem Dritten übertragenen steuerlichen Agenden zu verstehen sind, die darin bestehen, die gesetzeskonforme Besteuerung der Fondseinkünfte der Anteilinhaber sicherzustellen?
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1 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).