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Klage, eingereicht am 9. Juli 2010 - Moschonaki/Kommission

(Rechtssache F-55/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Chrysanthe Moschonaki (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, mit der es abgelehnt wurde, die Bewerbung der Klägerin um die Stelle eines Bibliotheksassistenten zu berücksichtigen, und Verurteilung der Kommission, ihr ein Betrag als Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens zu zahlen

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 30. September 2009 aufzuheben, mit der diese es abgelehnt hat, die Bewerbung der Klägerin nach Bekanntmachung der Ausschreibung KOM/2009/1379 für die Stelle eines Bibliotheksassistenten in der GDÜ.D.3 zu berücksichtigen;

soweit erforderlich, die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 31. März 2010 über die Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin nach Art. 90 Abs. 2 des Status vom 28. Dezember 2009 aufzuheben;

der Klägerin eine Entschädigung von 30 000 Euro für den ihr entstandenen materiellen und immateriellen Schaden zu zahlen;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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