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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 12. Mai 2011 - AQ/Kommission

(Rechtssache F-66/10)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Beurteilungsverfahren 2009 - Beurteilender mit niedrigerer Besoldungsgruppe als der Stelleninhaber - Beurteilung der Leistung in einem Abschnitt des Referenzzeitraums - Unterbliebene Festsetzung von Zielen für den Stelleninhaber)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: AQ (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Massaux)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Beurteilung des Klägers für die Zeit von 1. Januar bis 31. Dezember 2008, soweit er darin in das Gesamtleistungsniveau III eingestuft wurde und an ihn zwei Beförderungspunkte vergeben wurden

Tenor des Urteils

Die Beurteilung von AQ für das Beurteilungs- und Beförderungsverfahren 2009 sowie die Entscheidung, an AQ in diesem Verfahren zwei Beförderungspunkte zu vergeben, werden aufgehoben.

Die Europäische Kommission wird verurteilt, an AQ 2 000 Euro zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klageanträge zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt sämtliche Kosten.

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1 - ABl. C 288 vom 23.10.2010, S. 74.