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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 22. Juni 2010 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-78/09)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Schadensersatzklage - Kostenerstattung - Einrede des Parallelverfahrens - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der der Antrag des Klägers auf Erstattung der von ihm getragenen Kosten in der Rechtssache T-18/04 abgelehnt worden ist, zu der die Beklagte mit Urteil vom 10. Juni 2008 verurteilt worden ist, und Ersatz des entstandenen Schadens

Tenor des Beschlusses

Die Klage von Herrn Marcuccio wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 312 vom 19.12.2009, S. 43.