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Klage, eingereicht am 17. Januar 2013 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-6/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, E. Marchal und D. Abreu Caldas)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den Berichtigungskoeffizienten für die Stadt Varese nach der Verordnung (EU) Nr. 1239/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 auf die Dienstbezüge des Klägers für den Monat April 2012 und die folgenden Monate anzuwenden

Anträge

Der Kläger beantragt,

Art. 1 des Anhangs XI des Statuts und das Methodikhandbuch in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1445/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 für rechtswidrig zu erklären;

Art. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1239/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 für rechtswidrig zu erklären, mit dem der Berichtigungskoeffizient für die Berechnung der Dienstbezüge der Beamten, die in Varese dienstlich verwendet werden, auf 92,3 festgesetzt wird;

die Entscheidungen über die Erstellung ihrer Gehaltsabrechnungen anhand des in der Verordnung Nr. 1239/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 mit Wirkung vom 1. Juli 2010 für die Stadt Varese vorgesehenen Berichtigungskoeffizienten aufzuheben;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 5. Oktober 2012, mit der seine Beschwerde gegen den für Varese angewandten Berichtigungskoeffizienten zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.