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Klage, eingereicht am 26. Juni 2006 - Baele u. a. / Kommission

(Rechtssache F-70/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Jan Baele (Beernem, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Jaume)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Kläger

die Weigerung der Anstellungsbehörde aufzuheben, die Kläger in das Verzeichnis der im Beförderungsverfahren 2005 nach den Besoldungsgruppen A*10 und B*10 beförderten Beamten aufzunehmen, so wie sich diese Entscheidungen stillschweigend aus den Verwaltungsmitteilungen Nr. 85-2005 vom 23. November 2005 ergeben;

die Anstellungsbehörde auf die Folgen der Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen hinzuweisen, insbesondere auf die Neueinstufung der Kläger, je nachdem in die Besoldungsgruppe A*10 rückwirkend zum 1. März 2005 oder in die Besoldungsgruppe B*10 rückwirkend zum 1. Januar 2005;

hilfsweise, der Beklagten aufzugeben, die Kläger bei ihrer nächsten Beförderung als je nachdem für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A*10 oder nach Besoldungsgruppe B*10 in Betracht kommend anzusehen, und sie zu verurteilen, den Schaden zu ersetzen, der den Klägern dadurch entstanden ist, dass sie nicht je nachdem zum 1. März 2005 nach Besoldungsgruppe A*10 oder zum 1. Januar 2005 nach Besoldungsgruppe B*10 befördert worden sind;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kläger stützen sich zur Begründung ihrer Klage auf Gründe, die mit den im Rahmen der Rechtssache F-45/061 vorgetragenen Klagegründen identisch sind.

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1 - ABl. C 143 vom 17.6.2006, S. 39.