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Klage, eingereicht am 9. Oktober 2006 - Kerstens / Kommission

(Rechtssache F-119/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Petrus J. F. Kerstens (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Direktoriums des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) vom 8. Dezember 2005, mit der der Organisationsplan dieses Amtes geändert wurde, aufzuheben;

die ausdrückliche Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 6. Juli 2006, mit der die Beschwerde Nr. R/167/06 des Klägers zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

die Kommission zu verurteilen, an den Kläger nach billigem Ermessen einen Betrag von 5 000 Euro als Schadensersatz zu zahlen;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, ehemaliger Leiter des Referats "Ressourcen" des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche, wendet sich gegen die streitige Entscheidung vom 8. Dezember 2005, die zur Folge hatte, dass er dem Referat "Studien und Zukunftsforschung" zugewiesen wurde. Er stützt sich auf einen Verstoß gegen Artikel 7 des Statuts, da die fragliche Zuweisung dem dienstlichen Interesse widerspreche und den Grundsatz der Gleichwertigkeit der Stellen nicht berücksichtige. Der Kläger beruft sich zweitens auf einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Statuts über Disziplinarstrafen. Drittens rügt er einen Ermessensmissbrauch.

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