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Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court of the United Kingdom (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 30. Juli 2019 – X/Kuoni Travel Ltd

(Rechtssache C-578/19)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Supreme Court of the United Kingdom (Vereinigtes Königreich)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: X

Rechtsmittelgegnerin: Kuoni Travel Ltd

Vorlagefragen

Sind die Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, den ein Veranstalter oder Vermittler mit einem Verbraucher über eine Pauschalreise, die der Richtlinie 90/314/EWG1 des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen unterliegt, abgeschlossen hat, nicht oder nur mangelhaft erfüllt worden und ist diese Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung auf die Handlungen eines Arbeitnehmers eines Hotelunternehmens zurückzuführen, von dem Leistungen, auf die sich der Vertrag bezieht, erbracht werden,

a)    besteht dann Raum für die Anwendung der in Art. 5 Abs. 2 dritter Gedankenstrich zweite Alternative vorgesehenen Einwendung; falls ja,

b)    nach welchen Kriterien ist vom nationalen Gericht zu beurteilen, ob diese Einwendung greift?

Schließt ein Veranstalter oder Vermittler mit einem Verbraucher einen Vertrag über eine Pauschalreise, die der Richtlinie 90/314/EWG unterliegt, und erbringt ein Hotelunternehmen Leistungen, auf die sich der Vertrag bezieht, ist dann ein Arbeitnehmer des Hotelunternehmens selbst als „Leistungsträger“ im Sinne der Einwendung gemäß Art. 5 Abs. 2 dritter Gedankenstrich der Richtlinie anzusehen?

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1 ABl. 1990, L 158, S.59.