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Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 16. Juli 2019 - Jebsen & Jessen (GmbH & Co.) KG gegen Hauptzollamt Hamburg

(Rechtssache C-543/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Finanzgericht Hamburg

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Jebsen & Jessen (GmbH & Co.) KG

Beklagter: Hauptzollamt Hamburg

Vorlagefragen

1.    Steht es unter den Bedingungen des Ausgangsrechtsstreits der Befreiung von dem in Art. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/821 eingeführten Antidumpingzoll gemäß Art. 2 Abs. 1 dieser Verordnung entgegen, dass eine Verpflichtungsrechnung gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchst. b) dieser Verordnung nicht den in Ziffer 9 des Anhangs dieser Verordnung genannten Durchführungsbeschluss (EU) 2015/872 , sondern den Beschluss 2008/899/EG3 nennt?

2.    Falls die Frage 1 bejaht wird: Darf eine Verpflichtungsrechnung, die die Voraussetzungen des Anhangs der Durchführungsverordnung 2015/82 erfüllt, im Rahmen eines Verfahrens zur Erstattung von Antidumpingzöllen vorgelegt werden, um die Befreiung von dem in Art. 1 dieser Verordnung eingeführten Antidumpingzoll gemäß Art. 2 Abs. 1 dieser Verordnung zu erlangen?

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1 Durchführungsverordnung der Kommission vom 21. Januar 2015 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Zitronensäure mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates und an teilweise Interimsüberprüfungen nach Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 (ABl. 2015, L 15, S. 8).

2 Durchführungsbeschluss der Kommission vom 21. Januar 2015 zur Annahme von Verpflichtungsangeboten im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Zitronensäure mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. 2015 L 15, S. 75).

3 Beschluss der Kommission vom 2. Dezember 2008 zur Annahme von Verpflichtungsangeboten im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Zitronensäure mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. 2008, L 323, S. 62).