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Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 20. März 2020 - AD, BE, CF gegen Corendon Airlines

(Rechtssache C-146/20)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht Düsseldorf

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: AD, BE, CF

Beklagte: Corendon Airlines

Vorlagefragen

1.    Liegt eine Annullierung eines Fluges im Sinne von Art. 2 Buchst. l und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 vor, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen den im Rahmen einer Pauschalreise gebuchten Flug mit planmäßigem Abflug um 10:20 Uhr (LT) auf 08:40 Uhr (LT) desselben Tages vorverlegt?

2.    Handelt es sich bei der Mitteilung zehn Tage vor Reisebeginn über die Vorverlegung eines Fluges von 10:20 Uhr (LT) auf 08:40 Uhr (LT) desselben Tages um das Angebot einer anderweitigen Beförderung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 8 Abs. 1 Buchst. b derselben Verordnung?

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1     Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L 46, S. 1).