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Klage, eingereicht am 15. November 2010 - Psarras/ENISA

(Rechtssache F-118/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Aristidis Psarras (Heraklion, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Boigelot und S. Woog)

Beklagte: Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger seines Amtes als Rechnungsführer der Agentur zu entheben und eine andere Person auf diese Stelle zu ernennen, und Antrag auf Zahlung eines Betrags an den Kläger als Ersatz des Schadens, den er durch die angefochtenen Handlungen und das Mobbing, dem er ausgesetzt gewesen sein soll, erlitten hat

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Verwaltungsrats der ENISA vom 7. Februar 2010, ihn mit sofortiger Wirkung seines Amtes als Rechnungsführer der Agentur zu entheben und eine andere Person auf unbestimmte Zeit auf die Stelle eines Rechnungsführers zu ernennen, aufzuheben;

den Anhang 1 der vorstehend erwähnten Entscheidung vom 7. Februar 2010 als Vorbereitungshandlung aufzuheben; dieser Anhang 1 ist der Vorschlag des Verwaltungsdirektors an den Verwaltungsrat, die Aufgaben eines Rechnungsführers dauerhaft einer anderen Person zuzuweisen und den Kläger seines Amtes als Rechnungsführer zu entheben;

soweit erforderlich, die in der Folge vom Verwaltungsdirektor erlassene Entscheidung vom 1. März 2010, ihn nach Art. 7 des Statuts auf eine neue Stelle umzusetzen, aufzuheben;

ihn infolge dieser Aufhebungen wieder in die Stelle eines Rechnungsführers der Agentur einzusetzen;

die ENISA zu verurteilen, an ihn 10 000 Euro als Ersatz des ihm durch die angefochtenen Entscheidungen entstandenen Schadens und des immateriellen Schadens, den er durch den gegen ihn gerichteten Psychoterror erlitten hat, vorbehaltlich einer Erhöhung im Laufe des Verfahrens, zu zahlen;

der ENISA die Kosten aufzuerlegen.

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