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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 2. Dezember 2013 – Pachtitis/Kommission

(Rechtssache F-49/12)

(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/77/06 – Zugang zu Dokumenten – Antrag auf Zugang zu den Fragen der Zulassungstests – Aufhebung der Testergebnisse – Fehlen des Rechtsschutzinteresses – Erledigung)

Verfahrenssprache: Griechisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Dimitrios Pachtitis (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt P. Giatagantzidis und Rechtsanwältin K. Kyriazi, dann Rechtsanwalt P. Giatagantzidis und Rechtsanwältin A. Féréti)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Currall und I. Chatzigiannis, dann J. Currall und D. Triantafyllou)

Streithelfer zur Unterstützung des Klägers: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: E.-M. Mamouna und K. Boskovits)

Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigte: A. Falk und S. Johannesson)

Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB) (Prozessbevollmächtigter: H. Hijmans)

Tenor des Beschlusses

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Herr Pachtitis und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

Die Hellenische Republik, das Königreich Schweden und der Europäische Datenschutzbeauftragte tragen als Streithelfer ihre eigenen Kosten.