Language of document : ECLI:EU:F:2010:156

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ERSTEN KAMMER
DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST

8. Dezember 2010

Rechtssache F-77/10

Fernando Arroyo Redondo

gegen

Europäische Kommission

„Gütliche Beilegung – Streichung“

Gegenstand: Klage gemäß Art. 270 AEUV, der gemäß Art. 106a EA auch für den EAG-Vertrag gilt, auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 20. November 2009, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AD 10 beförderten Beamten aufzunehmen

Entscheidung: Die Rechtssache F‑77/10, Arroyo Redondo/Kommission, wird im Register des Gerichts gestrichen. Die Parteien tragen die Kosten gemäß der zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarung.

Leitsätze

Beamte – Klage – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung im Register

(Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 69)