BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ERSTEN KAMMER
DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
8. Dezember 2010
Rechtssache F-77/10
Fernando Arroyo Redondo
gegen
Europäische Kommission
„Gütliche Beilegung – Streichung“
Gegenstand: Klage gemäß Art. 270 AEUV, der gemäß Art. 106a EA auch für den EAG-Vertrag gilt, auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 20. November 2009, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AD 10 beförderten Beamten aufzunehmen
Entscheidung: Die Rechtssache F‑77/10, Arroyo Redondo/Kommission, wird im Register des Gerichts gestrichen. Die Parteien tragen die Kosten gemäß der zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarung.
Leitsätze
Beamte – Klage – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung im Register
(Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 69)