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Klage, eingereicht am 23. Mai 2011 - ZZ u. a./EIB

(Rechtssache F-58/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Cortese, C. Cortese und F. Spitaleri)

Beklagte: Europäische Investitionsbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidungen der EIB, die Beiträge der Kläger zum Versorgungssystem anzuheben, sowie Ersatz des von den Klägern erlittenen immateriellen Schadens

Anträge

Die Kläger beantragen,

-    die Entscheidungen der Europäischen Investitionsbank, darunter die Gehaltsabrechnungen der Kläger für Februar 2011, aufzuheben, mit denen der Beitrag der Kläger zum Versorgungssystem durch Erhöhung der Berechnungsgrundlage (beitragspflichtiges Entgelt) sowie des als Prozentsatz dieses beitragspflichtigen Entgelts ausgedrückten Berechnungskoeffizienten angehoben wird;

die Bank zu verurteilen, an sie einen symbolischen Euro als Ersatz des von ihnen erlittenen immateriellen Schadens zu zahlen;

der Europäischen Investitionsbank die Kosten aufzuerlegen.

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