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Klage, eingereicht am 28. Januar 2013 – ZZ/Parlament

(Rechtssache F-8/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Tymen)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in seinen Aufgaben als Referatsleiter zu bestätigen und ihn in die Generaldirektion Interne Politikbereiche zu versetzen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 23. März 2012, ihn nicht in seinen Aufgaben als Referatsleiter zu bestätigen und ihn mit seiner Stelle in die Generaldirektion Interne Politikbereiche zu versetzen, aufzuheben,

soweit erforderlich, die Entscheidung des Vorsitzenden des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 15. Oktober 2012 aufzuheben, mit der seine Beschwerde vom 22. Juni 2012 zurückgewiesen wurde,

den Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihm aus diesen Entscheidungen entstanden ist, anzuordnen,

dem Parlament die Kosten aufzuerlegen.