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Rechtsmittel, eingelegt am 19. November 2019 von DK gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 10. September 2019 in der Rechtssache T-217/18, DK/EAD

(Rechtssache C-851/19 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführer: DK (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

Andere Partei des Verfahrens: Europäischer Auswärtiger Dienst

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Urteil vom 10. September 2019 in der Rechtssache DK/EAD (T-217/18) aufzuheben;

die Entscheidung vom 23. Mai 2017, mit der gegen ihn eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, aufzuheben;

dem EAD die Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Der Rechtsmittelführer beantragt die Aufhebung des Urteils vom 10. September 2019 (T-217/18), mit dem das Gericht seine Nichtigkeitsklage abgewiesen und ihm die Kosten auferlegt hat.

Der Rechtsmittelführer beruft sich dafür auf einen einzigen Rechtsmittelgrund, mit dem er einen Rechtsfehler geltend macht (Rn. 28 bis 53 des angefochtenen Urteils), soweit das Gericht Art. 10 Buchst. b des Anhangs IX des Status dahin ausgelegt habe, dass er die Berücksichtigung eines bereits ersetzten Schadens ermögliche, um die Verschärfung der Sanktion zu rechtfertigen, die gegen den Beamten im Vergleich zu der vom Disziplinarrat empfohlenen Sanktion verhängt worden sei.

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